Abrechnung der Behandlung:

Die Liquidation erfolgt nach der Gebührenordnung der Ärzte (GOÄ).



Kostenübernahme:

Gesetzlichen Krankenkassen: Osteopathie ist nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten und gilt als private Leistung.

Viele Krankenkassen bezuschussen ihren Versicherten jedoch die Kosten für osteopathische Behandlungen. Bitte erkundigen Sie sich bei Bedarf vor Ihrer Behandlung über die Unterstützung Ihrer Kasse.

https://www.google.com/aclk?sa=l&ai=DChcSEwjwvtbRh-_oAhXZ53cKHUYiC98YABAAGgJlZg&sig=AOD64_2iR58DrXgk8R7nglS20AkfMt3tag&adurl=&q=


Private Kassen: Sind Sie privat versichert, bitten wir Sie, vor der Terminvereinbarung mit Ihrer Versicherung die Kostenübernahme zu klären.

 


Fachpraxis für Osteopathie - Dr. med. S. Schäffer